Ladekabel XT60 auf Bananenstecker 4,0 mm
Das gebrauchsfertig gelötete und mit Schrumpfschlauch isolierte Ladekabel ist mit 4,0-mm-Bananensteckern ausgestattet, passend für Ladegeräte mit 4,0-mm-Buchsen am Ladeausgang. Sowohl die Bananenstecker als auch der XT60-Steckverbinder für den Anschluss des Akkus bestehen aus vergoldetem Messing, was die Leitfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit erhöht. Das Gehäuse des XT60-Systems ist aus schlagzähem Nylon gefertigt, um Langlebigkeit zu gewährleisten. Die ca. 30 cm langen Kabel bestehen aus flexiblen Kupferlitzen mit einem Drahtdurchmesser von 2,5 mm² (entspricht 14 AWG) und sind mit temperaturbeständigem und flexiblem Silikon ummantelt.
Produktmerkmale
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Vergoldete Kontakte: Maximale Leitfähigkeit und Korrosionsschutz für langlebige Verbindungen.
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Hochwertige Materialien: Robustes Nylongehäuse und flexible Silikonummantelung für hohe Temperaturbeständigkeit.
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Robuste Konstruktion: 2,5 mm² Kupferlitzen gewährleisten eine zuverlässige Stromübertragung.
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Kompatibilität: Geeignet für Ladegeräte mit 4,0-mm-Buchsen und Akkus mit XT60-Steckverbindern.
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Einfache Anwendung: Gebrauchsfertig gelötet und isoliert für sofortigen Einsatz.
Anwendungsbereiche
Dieses Ladekabel ist ideal für:
- RC-Modelle (Autos, Flugzeuge, Boote)
- Drohnen und Multicopter
- Modellbau und DIY-Projekte
- Andere Anwendungen, die eine zuverlässige Ladeverbindung erfordern
Angaben zur Produktsicherheit
Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
3. Hinweis zum Datenschutz:
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich ggfs. sensible personenbezogene Daten, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer:
Wir sind bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) registriert: DE49049679
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