Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren signalisiert, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, wenn sie das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben. Bei Batterien oder Akkumulatoren, die Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das entsprechende chemische Zeichen unterhalb des durchgestrichenen Mülleimersymbols. Gemäß gesetzlicher Vorgaben sind Sie dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren ordnungsgemäß zurückzugeben. Dies kann kostenfrei im Handel oder an anderen Sammelstellen in Ihrer Nähe erfolgen. Informationen über geeignete Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer örtlichen Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Batterien können umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Besondere Vorsicht ist bei der Handhabung von Batterien mit Lithium geboten, aufgrund spezieller Risiken. Die getrennte Sammlung und Verwertung von gebrauchten Batterien und Akkumulatoren soll negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit minimieren.
Es wird empfohlen, die Entstehung von Abfall durch alte Batterien so weit wie möglich zu reduzieren, zum Beispiel durch die Nutzung von langlebigen oder wiederaufladbaren Batterien. Vermeiden Sie bitte das Wegwerfen von Batterien oder batteriebetriebenen Elektro- und Elektronikgeräten in der Umwelt. Prüfen Sie, ob eine Batterie wiederverwendet werden kann, beispielsweise durch Wiederaufbereitung oder Reparatur, anstatt sie zu entsorgen.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Chemisches Zeichen |
Gefahrstoff | Gefahrstoff (in Masseprozent) |
Pb | Blei | 0,004 % |
Cd | Cadmium | 0,002 % |
Hg | Quecksilber | 0,0005 % |