Überprüfung der Echtheit von Kundenbewertungen
Informationspflichten gemäß § 5b Absatz 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Jede Verbraucherbewertung wird vor Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben.
Die Überprüfung geschieht
- durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie im Warenwirtschaftssystem, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen;
- durch Übermittlung individualisierter Links nach Abschluss einer Bestellung. Diese führen zu einem Online-Bewertungsformular und stellen sicher, dass der Zugang zur Bewertungsfunktion nur Verbrauchern gewährt wird, die ein Produkt auch tatsächlich erworben haben;
- dadurch, dass die Bewertungsabgabe erst ermöglicht wird, nachdem eine Anmeldung in einem registrierten Kundenkonto erfolgt ist, über das ein Kauf getätigt wurde.